Seit 1. März 2019 müssen alle Auftraggeber die sogenannten Metadaten der Kerndaten zu ihren Vergabeverfahren sowie einen Verweis auf eine Kerndatenquelle gemäß dem Open Government Data Modell (OGD-Modell) auf data.gv.at bereitstellen.
Unter einer Kerndatenquelle versteht man eine automationsunterstützt auslesbare Liste von Verweisen auf maschinenlesbare Kerndaten im OGD-Modell.
Ein Kerndatensatz darf nur aus einer einzigen Kerndatenquelle referenziert werden.