Erforderliche Nachweise für die Teilnahme am Vergabeverfahren
Einer der zentralen Grundsätze des Vergaberechts ist, dass öffentliche Aufträge nur an befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen vergeben werden dürfen. Bieter:innen müssen etwaige Nachweise der Eignung fristgerecht vorlegen, um am Vergabeverfahren teilnehmen zu können. Im Folgenden werden die wesentlichen Nachweise aufgeführt und erklärt, wo und wie diese eingeholt werden können.
Nachweise der Eignung
Es liegt im Ermessen der Auftraggeber:innen, welche Kriterien sie bei der Eignungsprüfung heranziehen. Üblicherweise werden folgende Nachweise über die berufliche Befugnis und Zuverlässigkeit sowie finanzielle, wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit verlangt:
- Gewerbeberechtigung: Das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) stellt ein Online-Formular zur Verfügung, mit dem alle Einträge inklusive des Versicherungs- und Kreditvermittlerregisters kostenlos abgerufen werden können. Die GISA-Auszüge sind authentische öffentliche Urkunden und können auch in englischer Sprache abgerufen werden.
- Insolvenz: Die Insolvenzdatei ist ein Online-Service des Bundesministeriums für Justiz, mit dem Einträge über etwaige Insolvenzverfahren von Bewerber:innen kostenlos abrufbar sind.
- Strafregister: Das Bundesministerium für Inneres stellt ein Online-Formular für die Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung zur Verfügung. Bei Verwendung als Nachweis fallen Gebühren in Höhe von 25 Euro an.
- Firmenbuch: Der amtlich signierte Firmenauszug gibt Auskunft über den Jahresabschluss und Änderungen bei den vertretungsbefugten Personen eines Unternehmens. Die Kosten eines Auszuges betragen zwischen 5,40 Euro und 14,40 Euro.
- Rückstandsausweis: Die Bescheinigung über einen etwaigen Rückstand beim Finanzamt kann kostenlos über FinanzOnline selbst eingeholt werden.
- Versicherungsdatenauszug: Der Kontoauszug aus den Versicherungsdaten ist ein Nachweis über die Versicherungszeiten und die Höhe der Beitragsgrundlagen. Dieser steht online kostenlos zur Verfügung.
- Verbandsregistersauskunft: Für Verbände (juristische Gesellschaften) steht auf der Website der Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft ein kostenpflichtiges Antragsformular auf Ausstellung einer Registerauskunft zur Verfügung.
Zusätzlich sind u.a. noch folgende Unternehmensdaten erforderlich: Bilanzauszüge, Bonitätsauskunft, Erklärung über die Solidarhaftung von Subunternehmen gegenüber der:dem Auftraggeber:in, Erklärung über den Gesamtumsatz, Angaben über die Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer:innen und Unternehmensbeteiligungen.
Liste geeigneter Unternehmer
Um den Eignungsnachweis zu erleichtern, können sich Unternehmen in einem Verzeichnis eintragen lassen, um ihre berufliche Befugnis, Zuverlässigkeit sowie finanzielle, wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Damit muss die Eignung nicht in jedem Vergabeverfahren erneut nachgewiesen werden, da Auftraggeber:innen erforderliche Informationen jederzeit online abrufen können.