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Vergaberecht aus aller Welt: Nachprüfer von Jeff Bezos gegen NASA abgewiesen – Streit der Milliardäre geht in die nächste Runde

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Die amerikanische Vergabekontrollbehörde GOA hat entschieden: Das Vorgehen der NASA, den Auftrag nur an ein Raumfahrtunternehmen, nämlich an SpaceX von Elon Musk, zu vergeben, war vergaberechtskonform. Der Nachprüfungsantrag von Jeff Bezos wurde abgewiesen. Damit gibt sich Jeff Bezos aber nicht zufrieden und klagt weiter.

Rechtlicher Kontext

Das Raumfahrtunternehmen Blue Origin von Jeff Bezos brachte einen Nachprüfungsantrag gegen die NASA ein, weil diese den Auftrag zum Bau einer Mondrakete nur an SpaceX vergeben wollte. (Siehe dazu den früheren Bericht)

Während dem anhängigen Verfahren, machte Jeff Bezos – erfolglos – der NASA ein Angebot über die Übernahme von weiteren 2 Milliarden Dollar, um bei dem Auftrag weiter berücksichtigt zu werden. Die NASA reagierte darauf nicht.

Nun entschied das GOA und wies den Nachprüfungsantrag von Blue Origin ab. Die NASA habe nicht gegen die Ausschreibungsbedingungen verstoßen und „nicht unsachgemäß gehandelt“, in dem sie den Auftrag nur an ein Unternehmen, nämlich den Billigstbieter, vergeben habe.

Jeff Bezos geht nun weiter: Er hat eine weitere Klage gegen die NASA eingebracht, weil es „grundlegende Probleme“ mit dem Vertrag gebe und dieser „unfair“ sei. Jeff Bezos ist nach wie vor der Meinung, dass ein Unternehmen allein den Auftrag nicht stemmen könne und es jedenfalls zwei Unternehmer für die erfolgreiche Mondmission im Jahr 2024 benötige.

Die NASA hat nun – mit Rückendeckung der Entscheidung des GOA – bis 12. Oktober Zeit, auf die Klage zu antworten. SpaceX hat sich zur Klage noch nicht geäußert.

Es bleibt also spannend, welcher Milliardär das Wettrennen zum Mond gewinnen wird. Wir halten Sie – wie gewohnt – am Laufenden!