Wozu überhaupt Vergaberecht?
Damit der Staat (Bund, Länder, Gemeinden und die mehrheitlich in deren Eigentum stehenden Gesellschaften) seine Aufgaben erfüllen kann, benötigt dieser Sachgüter und Dienstleistungen und tritt somit als Nachfrager am Markt auf. Das Vergaberecht dient dazu, rein willkürliche Vergaben öffentlicher Aufträge zu verhindern. Durch die Regeln des Vergaberechts wird einerseits eine unbegründete Bevorzugung von Auftragnehmern zu Lasten anderer Wirtschaftsteilnehmer hintangehalten und andererseits der Staat vor nicht marktkonformen Vertragsbedingungen geschützt, die einen schwerwiegenden ökonomischen Schaden hervorrufen können.
Ziel des Vergaberechts ist somit die Vergabe von öffentlichen Aufträgen entsprechend den Grundsätzen des freien und lauteren Wettbewerbes und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter, an befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmer zu angemessenen Preisen.
Vom Vergaberecht sind nur „Beschaffungsvorgänge“ (Auftragsvergaben) umfasst. Darunter versteht man schriftliche (privatrechtliche) Verträge zwischen dem Auftraggeber (z.B. dem Bund) und dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Erbringung von Leistungen gegen Entgelt an den Auftraggeber.
Das Vergaberecht gilt jedoch nicht bei Veräußerungsvorgängen. Der öffentliche Auftraggeber tritt hier nicht als Nachfrager, sondern als Leistungsanbieter auf (z.B. Verkauf der Wörtherseebühne). Von den Auftragsvergaben sind zudem öffentliche Förderungen zu unterscheiden. Im Unterschied zu Auftragsvergaben ist eine Förderung die Gewährung wirtschaftlicher Vorteile in Form von Geldleistungen zur Erreichung eines im Allgemeininteresse liegenden Zwecks, ohne dass der verfolgte Zweck und die gewährten Vorteile ein marktkonformes Geschehen widerspiegeln.
Fair Play
Das Vergaberecht regelt die Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand an Unternehmer. Es folgt dem Grundsatz eines lauteren und freien Wettbewerbs und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter. Beschaffungsvorgänge durch Auftraggeber sollen transparent und nachprüfbar sein. Der rechtliche Rahmen für die Vergabe öffentlicher Aufträge stellt daher die wesentliche Basis für einen gut funktionierenden Staatshaushalt dar.
Für Unternehmer sind die vergaberechtlichen Bestimmungen, an die sich die öffentliche Hand zu halten hat, von enormer Bedeutung, weil dadurch die Auftragsvergabe objektiv nachprüfbar wird und Aufträge auf der Basis von sach- und leistungsbezogenen Kriterien vergeben werden sollen. Ein organisierter Wettbewerb soll so Chancengleichheit gewähren und die Entwicklung und den Ausbau konkurrenzfähiger Unternehmen fördern.
Die Wirtschaft im Fokus
Durch öffentliche Aufträge können Unternehmer ihren Umsatz deutlich ausweiten und wertvolle Referenzen erlangen. Die öffentliche Auftragsvergabe hat sich zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor entwickelt. Rund 7.700 öffentliche Stellen vergeben pro Jahr eine beeindruckende Anzahl von Aufträgen über Bau-, Liefer- und Dienstleistungen. Ein Vorteil für Unternehmer besteht darin, dass Vergabeverfahren einerseits transparent ablaufen und andererseits der Unternehmer im Fall eines Zuschlags mit einem geringen Zahlungsausfallsrisiko des Auftraggebers zu rechnen hat.