Ausschreibungsglossar

Fristen

Grundsätzlich gilt bei der Festsetzung von Fristen, dass diese von Auftraggebern so zu bestimmen sind, dass Unternehmern genügend Zeit für die vorzunehmenden Handlungen verbleibt. Dabei ist die Komplexität des Leistungsgegenstandes zu berücksichtigen. Das Bundesvergabegesetz nennt zahlreiche fristauslösende Ereignisse. Für Unternehmer sind nach dem Bundesvergabegesetz 2018 bei der Teilnahme an einem Vergabeverfahren die Teilnahme– und die Angebotsfrist die wichtigsten vorzumerkenden Fristen. Daneben bestehen weitere Fristen wie etwa Auskunfts- und Verbesserungsfristen. Im Bereich des Rechtsschutzes sind die Fristen zur Einbringung von Nachprüfungsanträgen zu beachten.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei