Ausschreibungsglossar

Dynamisches Beschaffungssystem

Beim dynamischen Beschaffungssystem handelt es sich um ein vollelektronisches Vergabeverfahren. Das dynamische Beschaffungssystem eignet sich für die Beschaffung von Leistungen, bei denen die allgemein auf dem Markt verfügbaren Merkmale den Anforderungen des Auftraggebers genügen (sogenannte „off-the-shelf-Produkte“).

Die Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems ist nur nach Durchführung eines nicht offenen Verfahrens mit vorheriger Bekanntmachung ohne Zuschlagserteilung zulässig.

Bei einem dynamischen Beschaffungssystem wird eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert und alle geeigneten Unternehmer sind während seiner Gültigkeitsdauer zur Teilnahme am System zuzulassen. Das dynamische Beschaffungssystem ist dadurch gekennzeichnet, dass es während der gesamten Laufzeit für alle (geeigneten) Unternehmer offen ist und es einem Unternehmer jederzeit freisteht, einen Teilnahmeantrag zu stellen.

Die Leistung wird nach einer gesonderten Aufforderung zur Angebotsabgabe von einem Teilnehmer am dynamischen Beschaffungssystem bezogen.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei