Vergabe-Glossar

Geheimhaltungspflicht

Angaben, die Angebote betreffen, sind geheim zu halten. Darüber hinaus besteht eine Geheimhaltungspflicht bezüglich bieterbezogener Angaben, die zeitlich über das Ende des Vergabeverfahrens hinausgeht.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei