Ausschreibungsglossar

Generalunternehmer

Ein Generalunternehmer ist ein Geschäftsherr, der zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtung gegenüber einem Dritten einen Subunternehmer heranzieht. Der Generalunternehmer haftet gegenüber seinem Vertragspartner für ein etwaiges Verschulden des Subunternehmers.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei