Preisangebotsverfahren

Der Auftraggeber hat die Wahl, ob Bieter die Preise nach dem Preisangebots- oder Preisaufschlags- und Preisnachlassverfahren zu erstellen haben.

Beim Preisangebotsverfahren geben die Bieter die Preise für die vom Auftraggeber beschriebenen Leistungen auf Basis der Ausschreibungsunterlagen in ihren Angeboten an.

Die Korrektheit dieses Inhalts wurde von einer Rechtsanwaltskanzlei geprüft.

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