Neben dem Antragsteller und dem Auftraggeber genießt Parteistellung im Nachprüfungsverfahren, wer durch die vom Antragsteller begehrte Entscheidung unmittelbar in rechtlichen Interessen betroffen sein könnte. Die Parteistellung dient der Wahrung von Parteirechten im Nachprüfungsverfahren.
Im Feststellungsverfahren sind Parteien der Antragsteller, der Auftraggeber und ein Zuschlagsempfänger bzw. ein Bieter, der im Verfahren verblieben ist.