Primärrecht

Das Primärrecht ist das ranghöchste Recht der Europäischen Union. Zum Primärrecht zählen unter anderem die Gründungsverträge, die Beitrittsverträge sowie die Grundrechtcharta.

Die unionsrechtlichen Grundsätze der Verträge der Europäischen Union sind bei Vergabeverfahren sowohl im Oberals auch im Unterschwellenbereich zu berücksichtigen.

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