Ausschreibungsglossar

Unternehmensgröße

Zwar gibt es keine verbindliche Definition um die Einteilung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu bestimmen, als Anhaltspunkt wird aber zumeist die „Empfehlung betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen“ der EU-Kommission herangezogen.

Nach dieser basiert die konkrete Zuweisung auf vier Kriterien:

  • Mitarbeiteranzahl
  • Umsatz oder Bilanzsumme
  • Eigenständigkeit

Die Kriterien inkl. Schwellenwerten wurde in dieser Tabelle zusammengefasst:

Mitarbeiter Umsatz Bilanzsumme Eigenständigkeit
Kleinstunternehmen bis 9  2 Mio Euro  2 Mio Euro

iA Kapitalanteile
oder Stimmrechte
im Fremdbesitz
< 25 Prozent (*)

Kleinunternehmen  bis 49  10 Mio  Euro  10 Mio Euro
Mittlere Unternehmen  bis 249  50 Mio Euro  43 Mio Euro
Großunternehmen ab 250 > 50 Mio Euro > 43 Mio Euro

(Quelle: https://www.wko.at/service/zahlen-daten-fakten/KMU-definition.html; 31.07.2023)