Zwar gibt es keine verbindliche Definition um die Einteilung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu bestimmen, als Anhaltspunkt wird aber zumeist die „Empfehlung betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen“ der EU-Kommission herangezogen.
Nach dieser basiert die konkrete Zuweisung auf vier Kriterien:
- Mitarbeiteranzahl
- Umsatz oder Bilanzsumme
- Eigenständigkeit
Die Kriterien inkl. Schwellenwerten wurde in dieser Tabelle zusammengefasst:
Mitarbeiter | Umsatz | Bilanzsumme | Eigenständigkeit | |
---|---|---|---|---|
Kleinstunternehmen | bis 9 | ≤ 2 Mio Euro | ≤ 2 Mio Euro |
iA Kapitalanteile |
Kleinunternehmen | bis 49 | ≤ 10 Mio Euro | ≤ 10 Mio Euro | |
Mittlere Unternehmen | bis 249 | ≤ 50 Mio Euro | ≤ 43 Mio Euro | |
Großunternehmen | ab 250 | > 50 Mio Euro | > 43 Mio Euro |
(Quelle: https://www.wko.at/service/zahlen-daten-fakten/KMU-definition.html; 31.07.2023)