Ungewöhnlich niedriges Angebot

Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die Angemessenheit der Preise in den Angeboten zu prüfen. Eine vertiefte Angebotsprüfung ist unter anderem erforderlich, wenn Angebote einen im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrigen Gesamtpreis aufweisen. Bei der vertieften Angebotsprüfung ist zu prüfen, ob die Preise betriebswirtschaftlich erklär- und nachvollziehbar sind.

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