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Akteure im Vergabewesen

3 Minuten Lesezeit

In einem Vergabeverfahren gibt es unterschiedlichste Player. Neben den Auftraggebern und Bietern bzw. Auftragnehmern als Hauptakteure können an einem Vergabeverfahren noch Dienstleister, wie Anbieter von eVergabe-Portalen, aber auch verschiedene Institutionen beteiligt sein.

Hier ein Überblick über die wichtigsten von ihnen:

Auftraggeber und Bieter bzw. Auftragnehmer

Der Auftraggeber erteilt an den Auftragnehmer einen Auftrag zur Erbringung von Leistungen gegen Entgelt. Der Bieter ist ein Unternehmer, der im Vergabeverfahren ein Angebot gelegt hat und im Fall eines Zuschlags als Auftragnehmer die beauftragte Leistung an den Auftraggeber erbringt. Näheres erfahren Sie hier.

Europäische Union

Vor dem Hintergrund der Verwirklichung des Binnenmarktes nimmt die Europäische Union eine wichtige Rolle im Bereich des Vergaberechts ein. Neben den Vorgaben des EU-Primärrechts erlässt die Europäische Union verbindliche Rechtsakte – Verordnungen und Richtlinien – welche für das Vergaberecht in allen Mitgliedstaaten relevant sind. Die Verordnungen der EU gelten unmittelbar. Hier ist beispielsweise die Verordnung über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße (PSO-VO) zu nennen. Richtlinien müssen innerhalb vorgegebener Fristen in nationales Recht umgesetzt werden. Zu den wichtigsten Richtlinien im Bereich des Vergaberechts zählen die Vergaberichtlinien 2014 und die Rechtsmittelrichtlinien, die im BVergG 2018 und BVergKonz 2018 Eingang gefunden haben. Daneben veröffentlicht die Europäische Union unverbindliche Handlungsanleitungen, wie z.B. Mitteilungen der Kommission, Grün- und Weißbücher oder gemeinsame Erklärungen. So nimmt die Europäische Union eine wesentliche Rolle auch für Vergabeverfahren in Österreich ein.

Rechnungshof Österreich und die Landesrechnungshöfe

Der Rechnungshof Österreich ist das oberste Kontrollorgan Österreichs. Der Rechnungshof Österreich überprüft die gesamte Staatswirtschaft – somit auch die öffentliche Auftragsvergabe. Rund 250 Prüfer kontrollieren, ob öffentliche Einrichtungen bei der Beschaffung von Leistungen rechtmäßig, sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig mit Steuergeldern umgehen. Der Rechnungshof Österreich legt dem Parlament pro Jahr mehrere Rechnungshofberichte über die Ergebnisse seiner Prüfungen vor. Die Berichte und Empfehlungen werden auf der Website des Rechnungshofes publiziert.

Der Rechnungshof Österreich prüft auf Bund-, Landes- und Gemeindeebene öffentliche Stellen, Anstalten, Stiftungen, Fonds sowie Unternehmen mit einer Beteiligung der öffentlichen Hand von mindestens 50 Prozent. Daneben kann der Rechnungshof Österreich alle Gemeindeverbände sowie größere Gemeinden ab 10.000 Einwohnern prüfen. In den anderen Fällen sind die Landesrechnungshöfe zuständig (z.B. für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern oder für Wien der Stadtrechnungshof Wien).

Rechtsanwälte

Diverse Rechtsanwaltskanzleien in Wien und österreichweit haben sich auf das Thema Vergaberecht spezialisiert. vergabeservice kooperiert z.B. mit FSM Rechtsanwälte.

Gerichte

  • Bundesverwaltungsgericht
    Für die Vergabekontrolle auf Bundesebene ist das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) zuständig. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet in Belangen des Vergaberechts grundsätzlich in Senaten. Der Senat besteht aus einem Mitglied als Vorsitzenden und zwei fachkundigen Laienrichtern als Beisitzern. Von den fachkundigen Laienrichtern muss jeweils einer dem Kreis der Auftraggeber und der andere dem der Auftragnehmer angehören.
  • Landesverwaltungsgerichte
    Die Landesverwaltungsgerichte (LVwG) sind für die Nachprüfung von Auftragsvergaben durch dem Land zurechenbare öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber zuständig. Dabei haben die Landesverwaltungsgerichte in materiellrechtlicher Hinsicht (also hinsichtlich der Durchführung des Vergabeverfahrens selbst) das BVergG bzw. BVergGKonz anzuwenden, während für die Verfahrensvorschriften in jedem Bundesland ein eigenes Vergabenachprüfungsgesetz besteht.
  • Ordentliche Zivilgerichte
    Für die Zuerkennung von Schadenersatz übergangener Bewerber oder Bieter sowie für Unterlassungsansprüche nach dem UWG wegen Vergaberechtsverstößen sind die Zivilgerichte zuständig. Generell sind die ordentlichen Zivilgerichte nach Zuschlagserteilung für Rechtsstreitigkeiten, die aus dem abgeschlossenen Leistungsvertrag resultieren, zuständig.
  • Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
    Gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte besteht die Möglichkeit, binnen sechs Wochen eine Revision an den VwGH zu richten. Ein Rechtsmittel an den VwGH ist aber nur dann zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt und über den konkreten Einzelfall hinausgeht. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung liegt dann vor, wenn das Verwaltungsgericht von der Rechtsprechung des VwGH abweicht, überhaupt keine Rechtsprechung des VwGH besteht oder der VwGH die Rechtsfrage uneinheitlich beantwortet hat.
  • Verfassungsgerichtshof (VfGH)
    Daneben besteht die Möglichkeit, den VfGH binnen sechs Wochen mit einer Erkenntnisbeschwerde anzurufen, wenn man sich durch das Erkenntnis des Verwaltungsgerichts in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht verletzt erachtet oder eine generelle rechtswidrige Norm (verfassungswidriges Gesetz oder gesetzeswidrige Verordnung) angewendet wurde.
  • Europäischer Gerichtshof (EuGH)
    Der EuGH soll die Einhaltung der europäischen Rechtsakte sicherstellen. Die nationalen Gerichte können bzw. letztinstanzliche Gerichte müssen an den EuGH ein Vorabentscheidungsersuchen richten, wenn die Auslegung von Unionsrecht unklar ist.

data.gv.at

Im Sinne der nationalen Sichtbarkeit und Transparenz soll data.gv.at als zentraler Österreich-Katalog die Metadaten der dezentralen Datenkataloge der Verwaltung in Österreich aufnehmen und abrufbar halten. Seit 1. März 2019 müssen alle öffentlichen Auftraggeber und sonstige zur Anwendung von Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes verpflichtete Auftraggeber die sogenannten Metadaten der Kerndaten zu ihren Vergabeverfahren auf data.gv.at zur Verfügung stellen.

Unternehmensserviceportal (USP)

Das Unternehmensserviceportal (USP) ist das zentrale Internetportal der Republik Österreich für Unternehmen und bietet direkten Zugang zu zahlreichen eGovernment-Anwendungen sowie unternehmensrelevanten Informationen. Der Herausgeber ist das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort. Das USP bietet eine Ausschreibungssuche von nationalen Bekanntmachungen und Bekanntgaben.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei