Für die Vergabe von besonderen Dienstleistungsaufträgen gelten vereinfachte Verfahrensvorschriften. Die besonderen Dienstleistungen sind im Anhang XVI des Bundesvergabegesetzes 2018 (BVergG 2018) aufgezählt. Dazu zählen insbesondere Dienstleistungen:
- im Sozial- und Gesundheitsbereich,
- im Bildungs- und Kulturbereich,
- im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung,
- der öffentlichen Verwaltung,
- im Sicherheitsbereich und bei Postdiensten, sowie
- kommunale Dienstleistungen.
Auftraggeber sind bei der Vergabe von besonderen Dienstleistungen nicht an den im BVergG verankerten Katalog der Vergabeverfahrensarten gebunden, sondern müssen nur die Vorgaben der Transparenz und der Gleichbehandlung gewährleisten. Eingeschränkt wird diese grundsätzliche Freiheit aber durch einige wesentliche gesetzliche Vorgaben: Zum Beispiel ist der Schwellenwert im Vergleich zu den allgemeinen Dienstleistungen mit EUR 750.000, – deutlich höher.