Eine Bieterfrage bezeichnet eine Frage zur Ausschreibung an den Auftraggeber. Der Bewerber bzw. Bieter, kann im Rahmen eines Vergabeverfahrens ergänzende Informationen vom Auftraggeber verlangen, wenn die Ausschreibungsunterlagen aufklärungsbedürftig sind.
Der Auftraggeber hat diese – sofern die Bieterfrage rechtzeitig einlangt – unverzüglich, spätestens jedoch sechs Tage, bei beschleunigten Verfahren vier Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten.
Beinhalten bereits die Ausschreibungsunterlagen die Antwort auf die Bieterfrage, reicht eine Auskunft mit dem Hinweis auf die entsprechende Stelle in den Ausschreibungsunterlagen. Die Beantwortung der Bieterfragen ist allen Bewerbern bzw. Bietern des Verfahrens in anonymisierter Form zur Verfügung zu stellen.