Bieterinformation

Der Auftraggeber hat eine Bieterfragesofern diese rechtzeitig einlangtunverzüglich, spätestens jedoch sechs Tage, bei beschleunigten Verfahren vier Tage, vor Ablauf der Angebotsfrist mittels Bieterinformation zu beantworten.

Beinhalten bereits die Ausschreibungsunterlagen die Antwort auf die Bieterfrage, reicht eine Auskunft mit dem Hinweis auf die entsprechende Stelle in den Ausschreibungsunterlagen. Die Bieterinformation ist allen Bewerbern bzw. Bietern des Verfahrens zur Verfügung zu stellen.

Logo FSM Rechtsanwälte
Die Korrektheit dieses Inhalts wurde von der FSM Rechtsanwaltskanzlei geprüft.

Wir sind Österreichs Plattform für öffentliche Ausschreibungen

Finden Sie passende Ausschreibungen und sichern Sie sich lukrative öffentliche Aufträge.
Wir durchsuchen über 500.000 österreichweite & EU-weite Ausschreibungen für Sie.

Bieterinformation | auftrag.at